11. An wen kann ich mich bei Schlafstörungen wenden ?

Sie sollten sich zuerst an Ihren Hausarzt wenden.
Dieser wird Sie, wenn er aufgrund Ihrer Beschwerden ein Schlafapnoe-Syndrom oder eine andere sogenannte „schlafbezogene Atemstörung“ vermutet (siehe dazu auch das Kapitel 18. “ Welche anderen Krankheiten außer einem Schlafapnoe-Syndrom kommen noch als Ursache von Schlafstörungen in Frage?“), zu einem Spezialisten überweisen.

Spezialisten sind

  • alle niedergelassenen Ärzte mit der Zusatzbezeichnung „Schlafmedizin“ sowie die meisten der
  • Lungenfachärzte
  • Internisten mit der Zusatzbezeichnung Lungen- und Bronchialheilkunde
  • HNO-Ärzte
Gelegentlich bieten auch
  • Internisten und
  • Internisten mit der Zusatzbezeichnung „Kardiologie“
  • Sowie Neurologen, Nervenärzte und Psychiater

die Möglichkeit zur Schlafapnoe-Diagnostik an.

Diese Ärzte führen ein sogenanntes „Schlafapnoe-Monitoring“ durch, häufig auch als „Schlafapnoe-Monitoring“ bzw.  „Polygraphie„bezeichnet (siehe Kapitel 13. „Welche Untersuchungen sind erforderlich, um eine Schlafapnoe festzustellen?).

Zeigt sich in dieser Untersuchung ein krankhafter Befund, so wird der Patient in der Regel an ein Schlaflabor überwiesen.
Derzeit sind die meisten dieser Schlaflabore an ein Krankenhaus angeschlossen (zumeist in Lungenfachkliniken). Es ist daher ein stationärer Krankenhaus-aufenthalt von 2 bis 3 Tagen für die weitere Diagnostik und Therapie erforderlich. Die einzelnen Schlaflabore in Deutschland haben Wartezeiten in Abhängigkeit der Dringlichkeit der Untersuchung zwischen 1 Monat und 3 Jahren!
Eine Liste der von der Deutschen Gesellschaft für Schlafmedizin (DGSM) anerkannten Schlaflabore finden Sie unter dem Kapitel 21. „Wo kann die große Schlaflabor-Untersuchung (Polysomnographie) durchgeführt werden ?“
Im Schlaflabor wird dann die „große Schlaflabor-Untersuchung“, die sogenannte Polysomnographie“ (von „somnos“ = schlafen) durchgeführt und gegebenenfalls eine Therapie eingeleitet (siehe Kapitel 13 „Welche Untersuchungen sind erforderlich, um Schlafapnoe?“ und Kapitel 17. „Wie behandelt man Schlafapnoe?“).
In einzelnen Fällen, insbesondere wenn Ihre Beschwerden sehr ausgeprägt sind, wird der behandelnde Arzt Sie trotz einer unauffälligen Voruntersuchung in ein Schlaflabor überweisen, um der Ursache Ihrer Schlafstörungen auf den Grund zu gehen.