18. Welche Behandlungsmöglichkeiten bestehen bei Lungenmetastasen ?

Wenn Lungenmetastasen von Nicht-Lungen-Tumoren (zum Beispiel Darmkrebs, Nierenkrebs, Brustkrebs u.s.w.) vorliegen, ist eine operative Entfernung der Metastasen zu erwägen.
Voraussetzungen zur Metastasenentfernung sind:
  1. Der Ausgangstumor (Primärtumor) ist vollständig entfernt oder zerstört worden.
  2. Es liegen keine weiteren Metastasen in anderen Organen vor.
  3. Die Metastase(n) sitzt (sitzen) an Stellen, die gut operiert werden können (nicht im Bereich der Hili).
  4. Der Patient ist von Seiten seiner Lungenfunktion und seines Herz-Kreislaufzustandes operabel.
  5. Es bestehen keine anderen Therapiealternativen (ist ein Tumor beispielsweise gut durch Chemo- oder Hormontherapie behandelbar, so würde man zunächst diese Therapieform versuchen).
Im Gegensatz zu primären Bronchialkarzinomen werden Lungenmetastasen Lungengewebe-sparend operiert, dass heißt der Operateur entfernt nach Möglichkeit nur die Metastase und nicht den gesamten Lungenlappen.
Durch eine vollständige Entfernung der Lungenmetastasen und des Ausgangstumors kann im Einzelfall eine Heilung erreicht werden.
Ein betroffener Patient muss sich jedoch darüber im Klaren sein, das im Falle einer bereits metastasierten Krebserkrankung (bis auf einige wenige spezielle Krebserkrankungen wie zum Beispiel Lymphknotenkrebs oder Hodenkrebs) die Chancen auf eine vollständige Heilung sehr gering sind.
Handelt es sich bei dem Ausgangstumor um einen lungeneigenen Tumor (Bronchialkarzinom) und finden sich neben dem primären Bronchialkarzinom bereits weitere Lungenmetastasen, so werden weder der Primärtumor noch die Lungenmetastase operiert, da sich in vielen Untersuchungen herausgestellt hat, dass die Lebenserwartung operierter Patienten gegenüber der Lebenserwartung nicht-operierter Patienten nicht verbessert wird.
Einzig wenn die Metastase(n) im selben Lungenlappen wie der Ausgangstumor gelegen ist (sind), wird eine Operation angestrebt, da dann die Lebenserwartung deutlich höher und sogar eine Heilung möglich ist.
Abweichungen von dem beschriebenen Vorgehen ergeben sich gelegentlich in akuten Notfallsituationen, die den Arzt zum Handeln zwingen. So würde eine Metastasenblutung, die mit anderen Maßnahmen nicht zum Stillstand gebracht werden kann, operiert werden, sofern der Patient operationsfähig ist und nach der Operation noch eine akzeptable Lebensqualität und Lebensdauer zu erwarten ist.