13. Was hat der Hals-Nasen-Ohren-Arzt mit einer Schlafapnoe-Erkrankung zu tun?

Nasenraum, Mundraum und Rachenraum gehören zum Fachgebiet der Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde.
HNO-Ärzte sind demzufolge die Spezialisten für den vorderen Teil der Atemwege.
 

Durch Verengungen der oberen Atemwege (beispielsweise  Nasenscheidewandverkrümmungen, vergrößerte Nasenmuscheln, vergrößerte Gaumenmandeln, Polypen und bei Kindern vergrößerte Rachenmandeln=Adenoide) kann es zur Nasenatmungsbehinderung und zur Mundatmung kommen und somit wiederum Schnarchen ausgelöst oder zumindest begünstigt werden. In Verbindung mit vergrößerten Gaumenmandeln, tiefhängendem schlaffen weichen Gaumen oder einem vergrößerten Zungengrund kommt es leicht zu Atemproblemen und nachfolgend auch zu Schlafstörungen.
Bei Kindern läßt sich die gesamte Schlafapnoe-Symptomatik oftmals durch eine Entfernung der Rachen- und/oder der Gaumenmandeln (die sogenannte Adenotomie bzw. Tonsillektomie) vollständig beseitigen (siehe Kapitel 20. „Gibt es Schlafapnoe auch bei Kindern?“)
 

Besteht daher der Verdacht auf eine Schlafapnoe oder ist gar eine Masken-Therapie (CPAP-Therapie) vorgesehen, sollte zuvor unbedingt eine Hals-Nasen-Ohren-ärztliche Untersuchung erfolgen,  bei der die Luftdurchgängigkeit der oberen Atemwege und deren mögliche Behinderung ausgeschlossen wird. Die Luftdurchgängigkeit der Nase kann mit einer Messung (Rhinomanometrie) sehr exakt bestimmt werden und anhand der ermittelten Messwerte können Rückschlüsse auf die nächtliche Nasenatmung, bzw. deren Einschränkung gemacht werden. Dies ist auch ein wichtiger Parameter für den Erfolg einer bevorstehenden Therapie einer schwergradigeren Schlafapnoe mit der Maskenüberdruckbeatmung.
Ist der Atemweg durch ein Hindernis eingeengt, funktioniert die Masken-Therapie nicht (siehe Kapitel 17. „Wie behandelt man Schlafapnoe?“).